SEMINAR
Konzept - Gastvortrag - Teilnahmevoraussetzungen - Ablauf
KONZEPT
Herzstück des Ausbildungsprogramms des Doktorandenkollegs sind die jährlich im Frühling veranstalteten Seminare. Leitthemen dieser Veranstaltungsreihe sind die aktuellen Entwicklungen des vergleichenden öffentlichen Rechts in Europa. Die Beiträge können beispielsweise den Wandel der Staatlichkeit vor dem Hintergrund der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts, das Verfassungs- oder Verwaltungsprozessrecht im europäischen Vergleich oder den Grundrechtsschutz behandeln. Die gewählten Themen sollen aus einer deutsch-französischen Perspektive betrachtet werden.
Drei Module sollen den Ablauf des Seminars gliedern. Sie richten sich thematisch nach den Vortragsthemen der TeilnehmerInnen und sind jeweils auf einen halben Tag angelegt. Sie werden von den beteiligten Professoren moderiert und geleitet. Jedes Modul gibt Anlass zu drei Vorträgen mit Kommentar und Diskussion. Jährlich nehmen 18 Nachwuchswissenschaftlern/-innen aus ganz Europa am Seminar teil. Bisher konnten sich insgesamt 120 Nachwuchswissenschaftler/-innen sich an dieser Veranstaltung beteiligen.
GASTVORTRAG
Den Auftakt zum Seminar bildet der traditionelle Festvortrag. Dieser Eröffnungsvortrag dient der thematischen Eingliederung des jährlichen Seminars in eine größere Perspektive, sei es durch eine Abhandlung zum europäischen Verfassungs- oder Verwaltungsrecht, sei es durch die Erörterung eines Grundbegriffs des öffentlichen Rechts oder einer spezifischen methodischen oder theoretischen Frage der Rechtsvergleichung. Der Gastredner ist immer ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin mit einer besonderen Expertise im öffentlichen Recht, insbesondere in der deutsch-französischen Rechtsvergleichung oder im Europarecht. Er oder sie stammt in der Regel aus der deutschen Wissenschaftswelt, wenn das Seminar in Frankreich stattfindet - und umgekehrt. Dieser Wechsel fördert den Gedankenaustausch über die nationalen Grenzen hinaus und somit die Forschermobilität. Bei der Wahl des Gastredners oder der Gastrednerin wollen die Projektträger entweder junge vielversprechende und bereits anerkannte Wissenschaftler oder erfahrene Forscherpersönlichkeiten aus dem jeweils anderen Land einladen.
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN
Teilnehmerkreis:
Die Veranstaltung zielt darauf, ein Forum für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu bieten, die zu Themen vom gemeinsamen Interesse forschen (öffentliches Recht, Geschichte, Politikwissenschaft). Sie wendet sich an DoktorandenInnen, NachwuchswissenschaftlerInnen, Post-Docs, HabilitandenInnen sowie wissenschaftliche MitarbeiterInnen (die Bewerbung ist nicht an eine bestimmte Nationalität gebunden). Jede(r) Teilnehmer/-in spricht die Sprache seiner Wahl, Französisch oder Deutsch, ausnahmsweise Englisch. Die Teilnahme am Seminar setzt hinreichende zumindest mündliche Sprachkenntnisse in dieser Sprachen voraus.
Forschungsthema und Fachbereich:
Die Beiträge können beispielsweise den Wandel der Staatlichkeit vor dem Hintergrund der Europäisierung und Internationalisierung des Rechts, die Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und ihre Rechtsprechung im europäischen Vergleich oder den Grundrechtsschutz behandeln. Ihr Beitrag kann sich auf einen Aspekt Ihrer Dissertation beziehen oder ein anderes Ihrer Forschungsthemen betreffen. Er soll vorzugsweise den Blick auf das vergleichende öffentliche Recht oder die Politik- oder Verwaltungswissenschaften richten, insbesondere mit einem Bezug zu Frankreich, Deutschland bzw. Italien. Falls es sich um ein Thema des innerstaatlichen Rechts handelt, muss der Vortrag Parallelen zum Europarecht oder zum Völkerrecht aufzeigen.
methodologische Fragen der Rechtsvergleichung im Öffentlichen Recht erörtert und der Wissensaustausch verstärkt werden. Es wird angestrebt, die Seminarbeiträge zu veröffentlichen.
SEMINARABLAUF
Jeder Vortrag (20 Min.) soll in erster Linie den Doktorandinnen und Doktoranden ermöglichen, über ihre Forschungsansätze zu diskutieren, eventuelle Schwierigkeiten herauszufinden und Zwischenergebnisse vorzustellen. Erwartet wird eine systematische Darstellung, die eine anspruchsvolle Vorbereitung verlangt. Da die Vorträge, Kommentare und Diskussionen in beiden Sprachen erfolgen, wird auf eine klare Strukturierung der Präsentationen und auf eine klare Sprache geachtet. Die wichtigsten Begriffe und die vertretenen Thesen müssen präzise vermittelt werden. Nicht nur die betreuenden Hochschullehrer, sondern auch die anderen Doktorandinnen und Doktoranden werden zu kritischen Rückmeldungen aufgefordert.
An jeden Vortrag schließt sich der Kommentar (5 Min.) einer/s anderen, möglichst aus dem Partnerland stammenden Seminarteilnehmers/in an.
Diesem Kommentar folgt eine von einer/m Hochschullehrer/in moderierte Diskussion. Dieses Format, das für jeden Beitrag eine Zeitspanne von 1 Stunde zulässt, hat sich bewährt. Darüber hinaus sollen