MOBILITÄTSBEIHILFE
Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen:
Förderdauer und Förderzeitraum:
Von 2 Wochen zu 18 Monaten (mit oder ohne Unterbrechung) bis spätestens zum 31. Dezember 2024.
Beihilfebetrag: 700€ pro Monat
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Geförderter Personenkreis: Promovierende, Post-Docs und/oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit).
- Gegenstand der Förderung: Forschungsaufenthalt vorzugsweise an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne, an der Université de Strasbourg und an der Universität Mailand (Università degli Studi di Milano).
- Forschungsgebiet: Forschungsvorhaben im Bereich des vergleichenden öffentlichen Rechts, des Europa- und Völkerrechts und entsprechende Gegenstände verwandter Disziplinen (z. B. Geschichte, Politik- und Verwaltungswissenschaften).
Dabei ist der deutsch-französische Rechtsvergleich zwar wünschenswert, aber keine unerlässliche Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe. Das gleiche gilt für die Doppelpromotion (co-tutelle). Genügende Sprachkenntnisse der anderen Sprache werden vorausgesetzt. Die Mobilitätsbeihilfe ist mit anderen Einkünften kompatibel (z.B. Stipendien).
Ausschreibungs- und Antragstellungsmodalitäten:
Bewerbungsfrist: Die Mobilitätsbeihilfen werden dreimal jährlich vergeben. Die Bewerbungsfrist ist jeweils am 31. Januar, am 30. Mai und am 30. September.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsantrag
- Lebenslauf mit Nachweise der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit
- Projektskizze, anhand derer insbesondere Zielsetzung und methodisches Vorgehen des Forschungsprojekts deutlich werden (2 bis 5 Seiten)
- Für Mobilitätsbeihilfen mit einer Förderdauer von über drei Monaten ist darüber hinaus eine entsprechende Empfehlung des wissenschaftlichen Betreuers in schriftlicher oder elektronischer Form unabdingbar.
Elektronische Antragstellung:
per Email (Unterlagen s.u. als Worddateien im Anhang) an: infos.cdfa@gmail.com