AUSLANDSSTIPENDIUM
Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen:
Förderdauer und Förderzeitraum:
6 bis 12 Monate bis spätestens zum 31. Dezember 2024.
Beihilfebetrag: 1.300€ pro Monat
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Geförderter Personenkreis: Promovierende (ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit).
- Gegenstand der Förderung: Forschungsaufenthalt vorzugsweise an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne bzw. an der Université de Strasbourg.
- Forschungsgebiet: Forschungsvorhaben im Bereich des vergleichenden öffentlichen Rechts, des Europa- und Völkerrechts und entsprechende Gegenstände verwandter Disziplinen (z. B. Geschichte, Politik- und Verwaltungswissenschaften).
Deutsch-französische rechtsvergleichende Themen werden bevorzugt. Das gilt auch für eine Doppelpromotion (co-tutelle) bzw. für die Bereitschaft, eine Doppelpromotion mit einer der Partneruniversität abzuschließen. Genügende Sprachkenntnisse der anderen Sprache werden vorausgesetzt. Weitere Einkünfte bzw. Stipendien sind ausgeschlossen.
Ausschreibungs- und Antragstellungsmodalitäten:
Bewerbungsfrist: Die Auslandsstipendien werden dreimal jährlich vergeben. Die Bewerbungsfrist ist jeweils am 15. Januar, am 15. Mai und am 15. September.
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsantrag
- Lebenslauf mit Nachweise der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit
- Projektskizze, anhand derer insbesondere Zielsetzung und methodisches Vorgehen des Forschungsprojekts deutlich werden (2 bis 5 Seiten)
- Empfehlung des wissenschaftlichen Betreuers in schriftlicher oder elektronischer Form
Elektronische Antragstellung:
per Email (Unterlagen s.u. als Worddateien im Anhang) an: infos.cdfa@gmail.com
Bei Rückfragen setzen Sie sich bitte in Kontakt mit Herrn Dr. Yoan Vilain oder Frau Dr. Maria Kordeva, Geschäftsführer des DFDK (s. Kontakt)